Der langjährige Streit zwischen den beiden Netzbetreibern steht vor einer Lösung. Die Deutsche Telekom muss ihre Infrastruktur für den Konkurrenten öffnen - doch Vodafone klagt über zu hohe Mietkosten.
Die Telekom will vorhandene Leerrohre durch ein EU-Gesetz leichter mitnutzen können. Dagegen setzt der Breko auf die gemeinsame Nutzung einer Glasfaser durch Open Access.
Bestehende Hürden gegen Open Access bei der gegenseitigen Nutzung und beim Zugang müssten endlich überwunden werden: Buglas-Präsident Theo Weirich fordert ein Level Playing Field.
Mit einem neuen Besucherrekord enden heute die Fiberdays 2023 und setzen ihren Wachstumskurs als Leitmesse für den Glasfaserausbau fort.
Durch einen Glasfaser-Rahmenvertrag erhält Plusnet Zugriff auf bis zu zehn Millionen Glasfaseranschlüsse (FTTH) im Telekom-Netz - sowie darüber hinaus auf sämtliche weitere Kundenanschlüsse, die der Bonner Konzern im Zuge seines Glasfaserausbaus realisieren wird. Plusnet und die Telekom Deutschland haben eine Open-Access-Vereinbarung getroffen: Diese gibt dem Kölner TK-Anbieter Zugriff auf rund zehn Millionen Glasfaseranschlüsse (FTTH) im Telekom-Netz bis Ende 2024 - sowie darüber hinaus auf sämtliche weitere Kundenanschlüsse, die der Bonner TK-Konzern im Zuge seines Glasfaserausbaus realisieren wird.
Deutsche Glasfaser und Vodafone haben eine Wholesale-Kooperation über eine Laufzeit von mindestens zehn Jahren geschlossen. Durch die Vereinbarung erhält Vodafone ab Herbst kommenden Jahres bundesweit Zugang zum FTTH-Netz von Deutsche Glasfaser. Vodafone könnte damit bis zu sechs Millionen zusätzliche Haushalte erreichen und diesen Telefonie, Internet und TV/Multimedia anbieten.
Die Bundesnetzagentur stellt ab heute Grundsätze zu Art, Umfang und Bedingungen des offenen Netzzugangs in Fördergebieten zur Konsultation.
"Wir wollen den Kundinnen und Kunden auf mit Steuermitteln errichteter Infrastruktur eine Auswahl an Produkten unterschiedlicher Anbieter, Qualitäten und Preise ermöglichen", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Die Bundesnetzagentur hat ein Telekommunikationsunternehmen verpflichtet, offenen Netzzugang zu unbeschalteten Glasfasern eines öffentlich geförderten Telekommunikationsnetzes in Nordhessen zu gewähren.
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