Grundsätze des offenen Netzzugangs bei gefördertem Breitbandausbau
Mit den Grundsätzen soll ein Beitrag zur Investitionssicherheit für ausbauende Telekommunikationsunternehmen geleistet und zugleich nachfragenden Unternehmen Möglichkeiten und Grenzen eines offenen Netzzugangs im geförderten Breitbandausbau aufgezeigt werden.
In Gebieten, in denen ein Breitbandausbau für Telekommunikationsunternehmen nicht wirtschaftlich ist, können unter bestimmten Bedingungen staatliche Beihilfen eingesetzt werden. Hierzu bestehen zum Beispiel Förderprogramme des Bundes oder der Länder. Die Gewährung von Fördermitteln ist seit Jahren an die Verpflichtung geknüpft, Wettbewerbern Zugang zu der mithilfe dieser Mittel errichteten Infrastruktur zu gewähren.
Dafür sind Produkte bereitzustellen, mit denen die nachfragenden Unternehmen eigene Breitbandangebote für Endkunden gestalten können. Hierdurch sollen regionale Monopole verhindert und Wettbewerb auf der Infrastruktur ermöglicht werden. Endnutzern soll so eine Auswahl an Produkten unterschiedlicher Anbieter, Qualitäten und Preisen zur Verfügung stehen wie in privatwirtschaftlich erschließbaren Gebieten.
Stellungnahmefrist
Die Bundesnetzagentur wird die Grundsätze im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz veröffentlichen. Hierzu startet sie heute einen Diskussionsprozess mit den Akteuren im Markt und stellt den Entwurf dieser Grundsätze zur Konsultation.
Alle interessierten Kreise können zu dem Entwurf schriftlich Stellung nehmen. Der Entwurf der Grundsätze sowie weitere Hinweise zum Verfahren sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/grundsaetze_open_access_foerdergebiete veröffentlicht.
Stellungnahmen können bis zum 31. Januar 2023 eingereicht werden.
Die vollständige Pressemitteilung finden sie hier.