6 Städte und Gemeinden aus Nordrhein-Westfalen konnten sich im vierten und letzten Call zum Förderprogramm WiFi4EU der Europäischen Union durchsetzen. Sie erhalten nun Fördermittel in Höhe von 15.000 EUR, mit dem sie ein für die Nutzer kostenloses WLAN-Netz einrichten können.
Die Europäische Kommission hat aktuelle Informationen zum Programm WiFi4EU veröffentlicht.
Absage 4. Call für WiFi4EU
Angesichts der Coronavirus-Krise und der Notfallmaßnahmen in vielen Gemeinden hat die Kommission beschlossen, den 4. und letzten WiFi4EU Call abzusagen.
Am Dienstag den 17. März um 13 Uhr startet der 4. und letzte Call für das WiFiEU-Förderprogramm. Insgesamt stehen in diesem Call 947 Voucher in Höhe von 15.000 EUR bis zum 18. März um 17 Uhr zur Verfügung.
Am Donnerstag den 19. September um 13 Uhr startet der 3. Call für das WiFi4EU-Förderprogramm. Insgesamt stehen in diesem 3.Call 1.780 Voucher in Höhe von je 15.000 EUR zur Verfügung.
Die EU-Kommission startet den nächsten Aufruf der Förderinitiative WiFi4EU am:
Donnerstag, 04. April 2019 um 13:00 Uhr (MEZ) auf dem WiFi4EU-Portal.
Alle Kommunen, die im WiFi4EU-Auswahlverfahren als Gewinner ermittelt wurden, haben inzwischen Gutscheine (Voucher) erhalten.
Alle Kommunen, die im WiFi4EU-Auswahlverfahren als Gewinner ermittelt wurden, sind inzwischen direkt von der Kommission angeschrieben worden. Angesichts zahlreicher Fragen, die im Zusammenhang mit dem WiFi4EU-Programm von Kommunen an die Europäische Kommission gestellt wurden, hat die Kommission nachfolgende Informationen zu den Modalitäten bzgl. der WiFi4EU-Fianzierungsvereinbarung bekannt geben:
Die EU-Kommission startet den nächsten Aufruf der Förderinitiative WiFi4EU am:
Mittwoch, 07. November 2018 um 13:00 Uhr (MEZ) auf dem WiFi4EU-Portal.
Dieser Aufruf soll nur 3 Werktage dauern, anstatt einen Monat wie beim vorigen Aufruf. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt wie zuvor im Windhundverfahren.
Der Zeitrahmen sieht vor, dass die Antragsteller ungefähr 6 Wochen nach Beantragung per E-Mail über das Ergebnis informiert werden. Anschließend werden die Gutscheine verteilt und die Finanzhilfevereinbarung bis spätestens Ende des Jahres unterzeichnet.
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