Die Gemeinden müssen sich vor dem Start des Verfahrens auf dem WiFi4EU Portal (www.wifi4eu.eu) registrieren. Alle bereits registrierten Gemeinden (außer jene die bereits einen Voucher im ersten oder zweiten Verfahren erhalten haben) haben zusätzlich eine Benachrichtigung für den Start des 4. Calls per Mail erhalten. Die Auswahl durch die Kommission erfolgt nach dem Windhundverfahren, wobei auf eine ausgewogene Verteilung der Voucher geachtet wird.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie auf dem WiFi4EU Portal: www.wifi4eu.eu.