Sie können jetzt über das im Herbst erneuerte WiFi4EU Portal die Finanzhilfevereinbarungen schließen. Dabei auftretende Fragen beantwortet die EU-Kommission individuell in der WiFi4EU Community.
Wichtig sind zum Beispiel Ort und Zahl der Hotspots (Access Points) – der Zugangspunkte für die Nutzer. Die Anforderungen dafür wurden von der EU-Kommission in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt. Konkret gelten für die Kombination aus Zugangspunkten (ZP) im Freien und in geschlossenen Räumen konkrete Vorgaben.
Für die Umsetzung dieser Vorgaben bietet die EU-Komission drei Optionen an:
1. Mehrere Netze
Es besteht die Möglichkeit mehrere Gebiete wie Stadteile oder Ortsteile abzudecken, auch wenn diese nicht nah beieinanderliegen. Zu diesem Zweck können mehrere Netze errichtet werden. Wichtig ist, dass diese Netze miteinander verbunden sind.
2. Mehrere Access Points
Auch kleinräumige aber dafür stabilere Netze können errichtet werden, indem z. B. mehrere Access-Points am selben Ort installiert werden, die das WLAN-Signal verstärken. Das bietet vor allem an hoch frequentierten öffentlichen Plätzen den Vorteil einer stabilen, schnellen Internetverbindung ohne Leistungsverlust.
3. Erweiterung des Netzes auf Nachbargemeinden
Als weitere Option bietet die Europäische Kommission den Kommunen an, Vereinbarungen mit Nachbarorten zu schließen, um dort ebenso Hotspots zu installieren und die Betriebskosten zu teilen. Dadurch ergibt sich eine höhere Abdeckung und es können mehr Bürger profitieren.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.