Nachdem das Normierungsverfahren nun nach intensiven Verhandlungen auf die Zielgerade eingebogen ist, wird voraussichtlich im Frühjahr 2023 ein Standard zur Verfügung stehen, nach dem sich Tiefbauunternehmen und Bauämter bei Genehmigung und Einsatz moderner Verlegemethoden richten. Ob die DIN 18022 in Zukunft tatsächlich zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus beiträgt, hängt neben den konkreten Inhalten der Norm maßgeblich von den Kommunen ab, die den neuen Standard so bald wie möglich in ihren Genehmigungsverfahren berücksichtigen und bestehende Vorbehalte gegenüber modernen Verlegemethoden abbauen müssen. Zudem erwarten wir auch, dass Teile der Bauindustrie ihre bestehende Blockadehaltung gegenüber diesen Verlegemethoden endlich aufgeben und ihren Beitrag zu einem schnellen, effizienten und ressourcenschonenden Ausbau leisten.
Der BREKO wird die nun beginnende Einspruchsfrist nutzen, um gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen zu prüfen, ob der vorliegende DIN-Entwurf praxistauglich genug ist, um dem Ziel einer deutlich verstärkten Anwendung moderner Verlegemethoden gerecht zu werden, oder ob Korrekturen erforderlich sind.
Sehr kritisch bewerten wir das parallel zur Veröffentlichung des DIN-Entwurfs angekündigte ‚Merkblatt für die Anwendung von Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren‘ der Forschungsgesellschaft Straßen und Verkehrswesen (FGSV), da die darin enthaltenen Empfehlungen im Widerspruch zum Ziel des DIN-Entwurfs stehen, den Einsatz moderner Verlegemethoden zu erleichtern. Dieses einseitig interessengeleitete Merkblatt darf nicht zum Bremsklotz für den weiteren Glasfaserausbau werden, indem es zu Verunsicherung in den Tiefbauämtern führt. Wir erwarten deshalb von den Bundesländern, dass sie klare Anweisungen zur Anwendung der DIN und gegen das FGSV-Merkblatt formulieren.“
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Den Entwurf der Norm 18220 Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren zur Legung von Leerrohrinfrastrukturen und Glasfaserkabeln für Telekommunikationsnetze finden sie hier.