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Materialkonzept 4.1 in Kraft getreten

Materialkonzept 4.1 in Kraft getreten

Donnerstag, 11.04.2019

Die Neuerungen des Materialkonzepts beziehen sich im Wesentlichen auf folgende Punkte:

Bei Haushalts- und Gewerbeanschlüssen sind Rohrverbände der Mindestgröße 12 x 10/6 zu verwenden. Außerdem wurde eine Definition ausreichender Reservekapazitäten bei Erstellung längerer Strecken wie beispielsweise des Einzelanschlusses von Schulen oder Krankenhäusern aufgenommen: Ist die Trassenlänge größer als 1 km, so sind hierfür zwei Rohrverbände mit der Mindestgröße 12 x 10/6 über die gesamte Grabenlänge einzubringen.

Weitere Informationen können Sie dem Dokument “Materialkonzept V4.1” entnehmen. Dieses finden Sie hier.

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