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Relaunch des Breitbandförderprogramms

Relaunch des Breitbandförderprogramms

Montag, 06.08.2018

6. Förderaufruf Infrastruktur seit 01.08.2018 veröffentlicht

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit den Telekommunikationsunternehmen flächendeckend in Deutschland Gigabit-Netze zu schaffen. Sie wird daher die Breitbandförderung in den Gebieten, in denen kein marktgetriebener Ausbau stattfindet, mit Gigabit-Zielen fortführen. Das Förderprogramm wurde neu aufgelegt und im Verfahren wesentlich vereinfacht. Dies ist der erste wichtige Baustein zur Erreichung der Gigabit-Ziele. Damit werden alle noch verbliebenen weißen Flecken (verfügbare ≤ 30 Mbit/s) unmittelbar an das Gigabitnetz angeschlossen. 

Was hat sich geändert:

Technologie-Upgrade:
Kommunen, die bislang auf eine Kupfertechnologie gesetzt haben, bekommen die Möglichkeit eines Technik-Upgrades: Sie können ihr Projekt noch bis Jahresende auf Glasfaser umstellen. Der Bund stockt hierfür den Bundesanteil entsprechend auf. Den Ländern ist es dabei freigestellt, den höheren Eigenmittelbeitrag der Kommune zu übernehmen.

Verfahren deutlich vereinfacht:
Künftig werden die Anträge nicht mehr über einen mehrmonatigen Zeitraum gesammelt, sondern fortlaufend bearbeitet. Die anschließende Bewertung jedes Antrages anhand eines umfassenden Kriterienkatalogs (Scoring) wird abgeschafft. Die Bewilligung der Mittel kann damit zügig nach Einreichung des Antrages erfolgen.
Für die Antragstellung durch eine Kommune reicht es in Zukunft aus, mit dem Ergebnis des Markterkundungsverfahrens die Förderfähigkeit des beantragten Gebiets nachzuweisen.
Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zur Begründung des gewählten Fördermodells (Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell) ist künftig nicht mehr erforderlich.
Ein detaillierter Finanzierungsplan ist künftig zur Antragstellung nicht mehr erforderlich. Die einreichende Kommune nimmt bei Antragstellung eine vorläufige Schätzung des voraussichtlichen Förderbedarfs vor.

Gigabitprojekte auf eine solide finanzielle Basis stellen:
Der Förderhöchstbetrag des Bundes wird von 15 auf 30 Millionen € erhöht.
Die mögliche Verteuerung der Projekte im Zuge der Ausschreibung der Vorhaben wird in Zukunft berücksichtigt. Es ist klargestellt, dass für die Bundesförderung der im Ausschreibungsverfahren ermittelte Marktpreis maßgeblich ist. Die Schätzung einer Kommune bei Antragstellung ist lediglich ein Richtwert.
Die Übernahme des kommunalen Eigenanteils von zehn Prozent durch die Länder ist nicht mehr nur bei Kommunen im Haushaltssicherungsverfahren möglich, sondern auch bei finanzschwachen Kommunen.

Maßnahmenpaket zur Vermeidung von Kollisionen zwischen eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau:
Das Markterkundungsverfahren wird von 4 auf 8 Wochen verlängert. Dies ermöglicht es den TK-Unternehmen, die hohe Anzahl von gleichzeitigen Markterkundungsverfahren zu bedienen und deutlich substantiiertere Angaben zu machen.
Das TK-Unternehmen muss seine Meldung im Markterkundungsverfahren durch einen validen Meilensteinplan für den geplanten Ausbau untermauern.
In einem Förderprojekt, dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit durch nachträgliche Ausbaubekundungen in Frage gestellt wird, kann die Fördersumme nachträglich so weit angehoben werden, dass die unerwarteten Einnahmeausfälle wegen des konkurrierenden Angebots und die damit entstehende größere Wirtschaftlichkeitslücke ausgeglichen wird.

Anträge können ab dem 01.08.2018 auf www.breitbandausschreibungen.de gestellt werden! Hierzu wurde der 6. Förderaufruf Infrastruktur am 01.08.2018 veröffentlicht.

Die Pressemitteilung finden Sie hier.

 

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