Gute Neuigkeiten zum Thema Antragsverfahren zur Nutzung öffentlicher Wege für die Leitungslegung nach § 127 Abs. 1 TKG für die fünf Kreise und 59 kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Südwestfalen: Ab sofort können über das OZG Breitband-Portal die Zustimmungsverfahren rechtssicher vereinheitlicht und digitalisiert werden. So lässt sich die Zahl unvollständiger Anträge reduzieren und die Qualität der Anträge steigern, sowohl im marktgetriebenen als auch im geförderten Glasfaserausbau.