Eine Woche zuvor hatte die BNetzA ihren damaligen Entwurf zurückgezogen (siehe Pressemitteilung). Der neue Regulierungsentwurf sieht u.a. geänderte Bedingungen für die Wettbewerber zum Einsatz von Vectoring vor. Nun müssen nur noch 40% der Kabelverzweiger im HVt-Nahbereich von Ihnen erschlossen sein, aber mit der Bedingung, dass sie 33% mehr ausgebaut haben als die Deutsche Telekom. Zudem hat sich der Stichtag für die Bemessung verschoben.