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RL zur Förderung von Breitbandkoordinatoren und zur Erstellung von NGA-Entwicklungskonzepten

RL zur Förderung von Breitbandkoordinatoren und zur Erstellung von NGA-Entwicklungskonzepten

Donnerstag, 02.06.2016

"Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte für die Breitbandkoordination und für die Erstellung von Next Generation Access-Entwicklungskonzepten (NGA)" in Kraft getreten.

Am 2. Juni trat die Richtlinie des Landes NRW zur Förderung von Breitbandkoordinatoren und zur Erstellung von NGA-Entwicklungskonzepten in Kraft. Zuwendungsempfänger sind Kreise und kreisfreie Städte in NRW. Die Richtlinie sieht einen einmaligen Höchstbetrag von 150.000 Euro für 36 Monate vor.

Die Richtlinie finden Sie hier.

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