Am 2. Juni trat die Richtlinie des Landes NRW zur Förderung von Breitbandkoordinatoren und zur Erstellung von NGA-Entwicklungskonzepten in Kraft. Zuwendungsempfänger sind Kreise und kreisfreie Städte in NRW. Die Richtlinie sieht einen einmaligen Höchstbetrag von 150.000 Euro für 36 Monate vor.
Die Richtlinie finden Sie hier.