Die Bundesnetzagentur erleichtert es Betroffenen, einen Antrag auf die Inanspruchnahme des "Rechts auf schnelles Internet" zu stellen. Sie hat dazu ein überarbeitetes Kontaktformular online gestellt, in dem sie Informationen zum Verfahren und dessen Voraussetzungen gibt. Zudem wird über das Werkzeug nun eine Beantragung mit ein paar Klicks möglich. Zuvor hatte der Digitalausschuss des Bundestags gefordert, die einschlägigen Ressourcen auf der Webseite der Regulierungsbehörde müssten "nutzerorientierter" gestaltet werden.
Über das neu gestaltete Formular gibt die Netzagentur etwa Hinweise, um Betroffene "bei einer fehlenden oder zu geringen Versorgung mit Telekommunikationsdiensten" zu unterstützen. Antragsteller müssen unter dem Reiter "Voraussetzungen" etwa bestätigen, dass sie eine Mindestversorgung mit aktuell 10 MBit/s im Download, 1,7 MBit/s im Upload bei einer Verzögerung (Latenz) von 150 Millisekunden erhalten wollen. Sie sollen sich damit einverstanden erklären, dass der potenzielle Dienst "unabhängig von einer bestimmten technischen Lösung erbracht wird". Es gebe also etwa keinen Anspruch auf einen Glasfaseranschluss. Vielmehr komme auch eine Versorgung über Mobilfunk oder Satelliten-Internet infrage.
Interessierte müssen ferner bestätigen, dass sie "bereits umfassend geprüft" haben, ob sie nicht regulär bei einem Telekommunikationsanbieter einen Vertrag über die Versorgung mit Internet und Telefon abschließen könnten. Mit einem "erschwinglichen Preis von 30 Euro" pro Monat bei der Nutzung des Mindestangebots am eigenen Wohnsitz sollen sie sich einverstanden erklären. Bei geschäftlicher Nutzung sehe das Gesetz indes keine Preisgrenze vor, heißt es weiter. Die Bundesnetzagentur behält sich vor, "zu gegebener Zeit geeignete Nachweise anzufordern oder im Rahmen ihrer Amtsermittlungsbefugnisse bei den zuständigen Stellen unter Wahrung datenschutzrechtlicher Bestimmungen abzurufen".
Bald sollen die Mindestbandbreiten steigen
Die Vorsitzende des Digitalausschusses, Tabea Rößner von den Grünen, begrüßte den Schritt. "Die Bandbreiten steigen bald", fügte sie hinzu. 15 MBit/s im Download 5 MBit/s im Upload sollen künftig drin sein. Die Änderung wird planmäßig Ende dieses Jahres oder Anfang 2025 umgesetzt. Der entsprechende Beschluss fiel bereits vor dem Ampel-Aus. Rößner monierte zugleich: "Es fehlt noch Infomaterial für Offliner, die online gehen möchten."
Profitiert haben noch nicht viele Bürger von dem 2021 geschaffenen Anspruch. Erst im März schritt die Bundesnetzagentur erstmals ein und verpflichtete im Mai einen Provider, einen Haushalt in Deutschland mit Internet auf Basis der einschlägigen Verordnung zu versorgen. Die Regulierungsbehörde brachte anfangs eine Größe von bis zu 330.000 potenziell von einer Unterversorgung betroffener Haushalte ins Spiel. Laut der Bundesregierung ist diese Zahl mittlerweile "aufgrund von Verbesserungen am Festnetz gesunken". Viele Einreichungen überstanden bisher eine Prüfung der Anspruchsgrundlagen durch den Regulierer nicht.
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