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Glasfaser: Weitere Telekom-Beteiligungen werden reguliert

Glasfaser: Weitere Telekom-Beteiligungen werden reguliert

Donnerstag, 18.07.2024

Die Telekom baut nicht nur selbst Glas­faser aus, sondern auch in Koope­rations-Unter­nehmen. Diese werden von der Bundes­netz­agentur nun eben­falls regu­liert.

Obwohl die Telekom seit der Libe­rali­sie­rung des Marktes ein privat­wirt­schaft­liches Unter­nehmen mit zum Teil staat­licher Betei­ligung ist, schaut ihr die Bundes­netz­agentur in manchen Berei­chen weiterhin auf die Finger. Als ehema­liger "Incum­bent" mit zum Teil immer noch markt­beherr­schenden Netz­struk­turen kann die Telekom also noch nicht frei schalten und walten, wie sie will. Im Bereich der Glas­faser bekommt sie nun aber erst­mals gehörig Konkur­renz. Die Frage ist nur: Was passiert, wenn nicht die Telekom selbst Glas­faser baut, sondern über ein Unter­nehmen, an dem sie im Rahmen einer Koope­ration betei­ligt ist? Dazu hat die Bundes­netz­agentur nun entschieden.

Regu­lie­rungs­rahmen für Glas­faser NordWest und Glas­faser Plus
Die Bundes­netz­agentur hat nach eigenen Angaben in vier Regu­lie­rungs­ver­fügungen die Regu­lie­rung für die Glas­faser NordWest GmbH und die Glas­faser Plus GmbH fest­gelegt. Damit werde der Rahmen, der bereits für die Glas­faser­infra­struktur der Telekom Deutsch­land GmbH gilt, auf deren Glas­faser­betei­ligungen erstreckt.

Mit der Entschei­dung komplet­tiere man den Regu­lie­rungs­rahmen im Glas­faser­bereich und schaffen "einheit­liche und trans­parente Zugangs­bedin­gungen für die Wett­bewerber", sagte Klaus Müller, Präsi­dent der Bundes­netz­agentur Die Glas­faser NordWest GmbH und die Glas­faser Plus GmbH seien ausschließ­lich auf Vorleis­tungs­ebene tätig. Ihr Kern­geschäft sei, anderen Netz­betrei­bern aktive Glasfaser­anschlüsse als Vorleis­tung anzu­bieten.

Inten­sive Diskus­sion vor Entschei­dung
Mit den Entschei­dungen seien Glas­faser Nord­west und Glas­faser Plus verpflichtet worden, anderen Netz­betrei­bern verfüg­bare Kapa­zitäten in ihren Leer­rohren zugäng­lich zu machen. Die Einsicht­nahme in freie Leer­rohr­kapa­zitäten solle wie bei der Telekom über den Infra­struk­tur­atlas als "Giga­bit­grund­buch", also als zentralen Infor­mati­ons­punkt, erfolgen.

Das Zugangs­angebot auf aktiver Ebene werde - wie bei der Telekom - um eine strenge Nicht­dis­kri­minie­rungs­ver­pflich­tung ergänzt. Umfang­reiche Moni­toring- und Trans­parenz­ver­pflich­tungen sollen diese absi­chern. Wie bei der Telekom müsse es den Zugangs­nach­fra­gern auch in den Ausbau­gebieten der Gemein­schafts­unter­nehmen möglich bleiben, "die Endkun­den­pro­dukte der Telekom wirt­schaft­lich nach­zubilden".

Der Entschei­dung sei "eine inten­sive Diskus­sion mit allen Stake­hol­dern voran­gegangen". In dem gesetz­lich vorge­sehenen abschlie­ßenden Abstim­mungs­ver­fahren mit der EU-Kommis­sion sowie den Regu­lie­rungs­behörden der anderen Mitglied­staaten habe die Kommis­sion die Maßnah­men­ent­würfe gebil­ligt. Die neuen Rahmen­bedin­gungen sollen nach derzei­tiger Einschät­zung für rund zwei Jahre gelten, bis sie durch neue Entschei­dungen der Bundes­netz­agentur ersetzt werden. Die Bundes­netz­agentur habe bereits erste Daten erhoben, die durch bevor­ste­hende Abfragen noch ergänzt werden. Auf dieser Grund­lage sollen die bestehenden Markt­ver­hält­nisse über­prüft und ggf. der Regu­lie­rungs­rahmen ange­passt werden. Die Regu­lie­rungs­ver­fügungen sollen in den kommenden Tagen auf den Inter­net­seiten der Bundes­netz­agentur veröf­fent­licht werden.

Den Link zur Pressemitteilung finden Sie hier.

 

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