Obwohl die Telekom seit der Liberalisierung des Marktes ein privatwirtschaftliches Unternehmen mit zum Teil staatlicher Beteiligung ist, schaut ihr die Bundesnetzagentur in manchen Bereichen weiterhin auf die Finger. Als ehemaliger "Incumbent" mit zum Teil immer noch marktbeherrschenden Netzstrukturen kann die Telekom also noch nicht frei schalten und walten, wie sie will. Im Bereich der Glasfaser bekommt sie nun aber erstmals gehörig Konkurrenz. Die Frage ist nur: Was passiert, wenn nicht die Telekom selbst Glasfaser baut, sondern über ein Unternehmen, an dem sie im Rahmen einer Kooperation beteiligt ist? Dazu hat die Bundesnetzagentur nun entschieden.
Regulierungsrahmen für Glasfaser NordWest und Glasfaser Plus
Die Bundesnetzagentur hat nach eigenen Angaben in vier Regulierungsverfügungen die Regulierung für die Glasfaser NordWest GmbH und die Glasfaser Plus GmbH festgelegt. Damit werde der Rahmen, der bereits für die Glasfaserinfrastruktur der Telekom Deutschland GmbH gilt, auf deren Glasfaserbeteiligungen erstreckt.
Mit der Entscheidung komplettiere man den Regulierungsrahmen im Glasfaserbereich und schaffen "einheitliche und transparente Zugangsbedingungen für die Wettbewerber", sagte Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur Die Glasfaser NordWest GmbH und die Glasfaser Plus GmbH seien ausschließlich auf Vorleistungsebene tätig. Ihr Kerngeschäft sei, anderen Netzbetreibern aktive Glasfaseranschlüsse als Vorleistung anzubieten.
Intensive Diskussion vor Entscheidung
Mit den Entscheidungen seien Glasfaser Nordwest und Glasfaser Plus verpflichtet worden, anderen Netzbetreibern verfügbare Kapazitäten in ihren Leerrohren zugänglich zu machen. Die Einsichtnahme in freie Leerrohrkapazitäten solle wie bei der Telekom über den Infrastrukturatlas als "Gigabitgrundbuch", also als zentralen Informationspunkt, erfolgen.
Das Zugangsangebot auf aktiver Ebene werde - wie bei der Telekom - um eine strenge Nichtdiskriminierungsverpflichtung ergänzt. Umfangreiche Monitoring- und Transparenzverpflichtungen sollen diese absichern. Wie bei der Telekom müsse es den Zugangsnachfragern auch in den Ausbaugebieten der Gemeinschaftsunternehmen möglich bleiben, "die Endkundenprodukte der Telekom wirtschaftlich nachzubilden".
Der Entscheidung sei "eine intensive Diskussion mit allen Stakeholdern vorangegangen". In dem gesetzlich vorgesehenen abschließenden Abstimmungsverfahren mit der EU-Kommission sowie den Regulierungsbehörden der anderen Mitgliedstaaten habe die Kommission die Maßnahmenentwürfe gebilligt. Die neuen Rahmenbedingungen sollen nach derzeitiger Einschätzung für rund zwei Jahre gelten, bis sie durch neue Entscheidungen der Bundesnetzagentur ersetzt werden. Die Bundesnetzagentur habe bereits erste Daten erhoben, die durch bevorstehende Abfragen noch ergänzt werden. Auf dieser Grundlage sollen die bestehenden Marktverhältnisse überprüft und ggf. der Regulierungsrahmen angepasst werden. Die Regulierungsverfügungen sollen in den kommenden Tagen auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.
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