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Die Gigabitförderung 2.0 - Neue Förderaufrufe 2024

Die Gigabitförderung 2.0 - Neue Förderaufrufe 2024

Dienstag, 30.04.2024

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen ihrer Gigabitstrategie das ehrgeizige Ziel gesetzt, Deutschland bis 2030 flächendeckend mit Glasfaser zu erschließen. Damit machen wir Deutschland zukunftsfähig. Von Verkehr und Mobilität über Wirtschaft und Verwaltung bis hin zu Arbeit und Alltag, Bildung und Forschung sowie Gesundheitsversorgung und Pflege - Glasfaser treibt Fortschritt, Klimaschutz, Lebensqualität und eröffnet neue Möglichkeiten.
Der Glasfaserausbau wird hauptsächlich von den Telekommunikationsunternehmen privatwirtschaftlich vorangetrieben. In Gebieten in denen ein wirtschaftlicher Ausbau nicht möglich ist, unterstützen wir auch weiterhin aktiv – mit der Gigabitförderung 2.0.

Die Förderung von Glasfaserinfrastruktur

Welche Neuerungen gibt es?

Um sicherzustellen, dass das Potenzial des privatwirtschaftlichen Ausbaus und die eigentlichen Förderbedarfe vorab prioritär ausgelotet werden, sind Branchendialoge ab diesem Jahr verpflichtend durchzuführen. Die Branchendialoge finden zwischen den Gebietskörperschaften und Telekommunikationsunternehmen vor Start eines Markterkundungsverfahrens und der Förderantragstellung statt. Eine Handreichung zur Ausgestaltung eines Branchendialoges stellt das Gigabitbüro des Bundes zur Verfügung.

Zusätzlich gewährleisten wir mit Hilfe des Kriterienkataloges, dass die Förderung in genau die Gebiete mit dem größten Nachhol- und Förderbedarf fließt. Dazu werden alle Förderanträge eines Bundeslandes nach einem Punktesystem bewertet. Gebiete mit dem größten Nachholbedarf sind insbesondere solche, die noch einen großen Anteil weißer Flecken aufweisen.

Damit die Gebietskörperschaften die Erfolgsaussichten ihres geplanten Förderantrages noch besser einordnen können, ist der Vorab-Online-Punkterechner in Anlehnung an den Kriterienkatalog im Rahmen der neuen Förderaufrufe hin zum sogenannten Punktekompass optimiert worden. Auf Basis der Prognose zur Förderfähigkeit des geplanten Projektes nach dem Punktekompass, kann die Gebietskörperschaft eine Entscheidung für oder gegen eine Antragstellung im jeweiligen Förderaufruf treffen.

Förderanträge können von Gebietskörperschaften, also unter anderem von Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft und Stadtstaaten gestellt werden. Einzelheiten werden in den Förderaufrufen festgelegt. Die aktuellen Förderaufrufe sind befristet bis zum 30.09.2024.

TEASER: Es wird ein Lückenschluss-Pilotprogramm geben!

Das Lückenschluss-Pilotprogramm soll die Synergien zwischen privatwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau noch besser unterstützen. Es richtet sich an Gebietskörperschaften, die bei einem privatwirtschaftlichen Glasfaserausbau nicht vollständig erschlossen wurden und wegen ihrer geringen Größe auch in Zukunft nicht mehr erschlossen werden. Antragsberechtigt sind daher Gebietskörperschaften, die mit maximal 500 Tausend Euro Gesamtprojektkosten den Ortsteil bzw. die Kommune flächendeckend gigabitfähig erschließen können.

Der Förderaufruf zum Lückenschluss-Pilotprogramm wird im Nachgang und als Ergänzung der normalen Förderaufrufe aus der Gigabitförderung 2.0 als vereinfachtes und schnelleres Verfahren im Juni 2024 starten. Eine Gebietskörperschaften kann einen Förderantrag entweder im Rahmen des Lückenschluss-Pilotprogramms oder der regulären Gigabitförderung 2.0 stellen.
Bei der Durchführung des Förderprojektes werden die Gebietskörperschaften durch unsere Bewilligungsbehörden (Projektträger) unterstützt.

Die Förderung von Beratungsleistungen

Die Telekommunikationsunternehmen treiben den Glasfaserausbau stetig voran. Um gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Teilen Deutschlands zu schaffen, ergänzen wir mit unserer Gigabitförderung in Gebieten, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau nicht stattfindet. Für eine ausgewogene Balance zwischen privatwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau, unterstützen wir die Gebietskörperschaften zusätzlich mit unserer Förderung von Beratungsleistungen.
Gefördert werden unter anderem die technische und juristische Unterstützung, die Aufbereitung von Datengrundlagen und Geoinformationen für den Glasfaserausbau sowie die Vorbereitung und Durchführung von Branchendialogen.

Landkreise und Gemeindeverbände erhalten im Rahmen der Förderung von Beratungsleistungen maximal 200 Tausend Euro Fördermittel. Dies gilt nun auch für kreisfreie Großstädte (ab 100 Tausend Einwohnern). Für die übrigen Städte und für Gemeinden bleibt es bei der bisherigen Höchstgrenze von 50 Tausend Euro. Die Förderung kann grundsätzlich nur einmalig beantragt werden.

Den Link zur vollständigen Pressemitteilung finden Sie hier.

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