Die Kreise haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen und zudem ihre Wirtschaftsstandorte zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen sicherzustellen. Im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabitförderung 2.0) wurden Förderanträge gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt. Darüber hinaus wurde eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)“ beim Land NRW beantragt.
Die Förderung soll durch eine Investitionsbeihilfe zur sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen.
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