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GIA: Weniger Bürokratie beim Glasfaserausbau – Gefahr von Überbau bleibt

GIA: Weniger Bürokratie beim Glasfaserausbau – Gefahr von Überbau bleibt

Mittwoch, 10.01.2024

Im Gesetzgebungsverfahren zum Gigabit-Infrastructure Act (GIA) finden derzeit die Trilog-Verhandlungen statt. Nachdem bereits der Entwurf vergangenes Jahr für Kritik gesorgt hatte, machen Branchenverbände nun noch einmal Druck.

Der Gigabit Infrastructure Act (GIA) hat das Ziel, den Glasfaserausbau in Europa zu beschleunigen und das möglichst effizient. Nachdem vergangenes Jahr bereits ein Entwurf zu der Gesetzesnovelle von der EU-Kommission vorgelegt wurde, laufen derzeit die Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission. Neben den Sorgen vor einer fehlenden Regulierung zum drohenden Infrastruktur-Doppelausbau, gibt es auch positive Nachrichten.

So soll künftig, wie von der EU-Kommission vorgeschlagen und vom Parlament bestätigt eine Genehmigungsfiktion gelten, wonach Anträge für den Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen automatisch als genehmigt gelten, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist bearbeitet werden. Branchenverter:innen von BDEW und BREKO begrüßen den vorgesehenen Bürokratieabbau.

Mitnutzung physischer Infrastruktur macht nur bei flächendeckendem Netz Sinn

Ein Dorn im Auge sind den Verbänden jedoch nach wie vor die fehlenden Regelungen zum drohenden Überbau der Netzinfrastruktur in Deutschland. So könne das geplante Recht auf Mitnutzung physischer Infrastruktur anderer Netzbetreiber den Ausbau von VHC-Netzen in EU-Mitgliedstaaten beschleunigen – allerdings nur in Ländern, in denen bereits eine weitgehend flächendeckende Glasfaserinfrastruktur verfügbar ist.

Dies gelte jedoch nicht für Mitgliedstaaten wie Deutschland, in denen der Großteil des Glasfaserausbaus noch zu realisieren ist und dazu erhebliche Investitionen getätigt werden müssen, heißt es in einem, am Mittwoch, veröffentlichen Positionspapier von BREKO und BDEW.

Zugang soll unter bestimmten Voraussetzungen abgelehnt werden dürfen

Die geplante Mitnutzung der physischen Infrastruktur könnte aus Sicht der Verbände für einen strategischen Überbau genutzt werden. Um das zu verhindern brauche es gesetzliche Regelungen, die es Telekommunikationsanbietern ermöglichen, Anträge anderer Anbieter zur Mitnutzung ihrer Infrastruktur unter bestimmten Bedingungen abzulehnen, z.B. wenn tragfähige Alternativen, wie virtuelle Zugangsprodukte, angeboten werden.

Die Verbände fordern deshalb die Trilog-Parteien auf, den Vorschlag des Rats, eines virtuellen Bitstromzugangs als Alternative zur Mitnutzung physischer Infrastrukturen in die Verordnung aufzunehmen. Bis 2030 sollen laut EU-Ziel alle Haushalte des Staatenbundes mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen versorgt sein.

Den Link zur Pressemitteilung finden Sie hier.

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