Damit reagiert der EU-Rat auf zahlreiche Eingebungen aus den Reihen der EU-Mitgliedsstaaten. So billigt der Rat in seiner Position den Mitgliedsstaaten mehr Flexibilität bei der Umsetzung des GIA in nationales Recht zu. Es soll zum Beispiel möglich sein, Investitionen in Leerrohrinfrastrukturen vor strategischen Überbauungsszenarien zu schützen.
"Im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten gibt es in Deutschland keine flächendeckende Verfügbarkeit von Leerrohren", erklärte Stephan Albers, Geschäftsführer des Bundesverbands Breitbandkommunikation (Breko). Wer in Deutschland eine passive Glasfaserinfrastruktur baut, hat die Möglichkeit, das Ersuchen Dritter abzulehnen, wenn diese Leerrohre des Netzbetreibers für die eigene Glasfaser nutzen wollen.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Netzbetreiber unter gewissen Bedingungen ein aktives Bitstrom-Zugangsprodukt auf Vorleistungsebene diskriminierungsfrei anbietet.
Schutz vor "aggressiven Überbaustrategien"
Die Mitverlegung durch Dritte abzulehnen, war in früheren GIA-Entwürfen nicht vorgesehen. Der Breko sieht darin einen Schutz vor "aggressiven Überbaustrategien". Solche Strategien "zielen einzig darauf ab, die Investitionen unserer Mitglieder als Trittbrettfahrer zu nutzen", erklärte Albers.
Dies gefährde die Investitionen und Geschäftsaussichten derer, die passive Netzinfrastrukturen errichteten.
EU-Rat streicht stillschweigende Genehmigung
Andere Vorschläge des EU-Rats sieht der Breko hingegen kritisch. So enthält die allgemeine Ausrichtung nicht mehr den Begriff der stillschweigenden Genehmigung. Dieser beschreibt, dass eine Genehmigung als erteilt gilt, wenn sie innerhalb einer konkreten Frist nicht entweder ausdrücklich erteilt oder verweigert wird.
Einige EU-Mitgliedsstaaten äußerten hierzu rechtliche Bedenken. Der Breko hingegen sieht in der stillschweigenden Genehmigung eine Maßnahme zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus.
Darüber hinaus sehen die Vorschläge des EU-Rats Ausnahmeregelungen für kleinere Kommunen und für kritische nationale Infrastrukturen vor. Des Weiteren wurden die Faktoren für die Berechnung fairer Zugangsbedingungen präzisiert. Der Rat hebt zudem hervor, dass hohe Breitbandleistungen nicht nur mit Glasfaser erreichbar seien.
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