Anwohner beklagt, dass die Straße zum zweiten Mal aufgerissen wird
Dies nicht, weil der Mediziner im Ruhestand ein Technikgegner und Internetverweigerer wäre, sondern schlicht deswegen, weil in besagten Straßenabschnitten seit 2022 bereits Glasfaserkabel liegen. Damals verlegte allerdings das privatwirtschaftliche Unternehmen Deutsche Glasfaser, das auch weite Teile in Odenthal-Mitte, Voiswinkel, Blecher und Eikamp mit Hightech-Anschlüssen versorgt hat, die Anschlüsse, auf Wunsch bis in den Keller.
Nun, ein Jahr später, reiße die Telekom alles wieder auf und lege ihre eigenen Kabel offensichtlich genau daneben, ärgert sich Knickenberg. „Ein Schildbürgerstreich“, findet er. Die Gemeinde habe offensichtlich nicht aufgepasst und die völlig unnötigen Doppelverlegungen nicht verhindert: „Das weiß die rechte Hand nicht, was die linke tut“, kritisiert er.
Der Ausbau ist Teil eines Bundesförderprojektes
Die so gescholtene Odenthaler Verwaltung bestätigte die Doppelverlegung, von der allerdings nur zwei kleine Bereiche in Eikamp betroffen seien, so Christoph Hagen vom Planungsamt. Als Gemeinde habe man darauf aber keinen Einfluss gehabt, betonte er.
Der Ausbau sei Teil eines Bundesförderprojektes, mit dem bisher unterversorgte Gebiete, besonders im ländlichen Raum, mit Glasfasertechnik versorgt werden sollten. Dabei zahlt der Bund 90 Prozent, die jeweilige Kommune zehn Prozent der anfallenden Kosten.
Die private Konkurrenz war schneller
Dieses Förderprojekt wird über den Rheinisch-Bergischen Kreis abgewickelt, und der erste Teil der Vorhaben, um die man sich seit 2016 bemüht habe, sei nun endlich in der Umsetzung. Zwischenzeitlich wurde das nur langsam voranschreitende Bundesförderprojekt aber ganz offensichtlich von der privaten Konkurrenz überholt und die deutsche Glasfaser verlegte, wo der Bund noch plante.
„Die Fördergebiete sind seit langem öffentlich bekannt“, erklärte der Rheinisch-Bergische Kreis. Dennoch habe die Deutsche Glasfaser seinerzeit beschlossen, den Ortsteil Eikamp auszubauen. Dies auch völlig legal: „Jeder Netzbetreiber darf laut Telekommunikationsgesetz Bauanträge einreichen und ausbauen, sofern alle Bauvorschriften beachtet werden“, so der Kreis weiter.
Kreisverwaltung spricht von einer "Ausnahme"
Die nachträgliche Streichung der geplanten Eikamper Anschlüsse sei fördertechnisch nicht möglich, erklärte die Kreisverwaltung. Der vorliegende Fall sei allerdings eine Ausnahme, da Kommunen und Kreisverwaltung grundsätzlich darauf achteten, dass Straßen nicht mehrfach aufgebrochen werden müssten, was in der Regel durch eine sogenannte Mitverlegung der Kabel auch gelinge.
Diese Möglichkeit habe durch den großen zeitlichen Abstand der beiden Vorgänge aber nicht bestanden, so der Kreis. Die Deutsche Telekom habe im Rahmen des Bundesförderprojektes nicht nur den Anspruch, sondern auch „die Verpflichtung“, die unterversorgten Anschlüsse mit Glasfaser zu versorgen. In Altehufe werden künftig also einige Anwohner die Qual der Wahl haben, über welches Kabel sie ihren Zugang zur digitalen Welt wählen.
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