Ranger Marketing weist darauf hin, dass seine Mitarbeitenden bei der Direktvermarktung nach klaren Richtlinien und Qualitätsvorgaben arbeiten. Sie tragen Kleidung mit Telekom‐Logo und einen Ausweis mit Lichtbild in Sichthöhe. Auf dem Ausweis befindet sich zusätzlich ein QR‐Code. Über diesen Code ist auf der Telekom‐Internetseite der Mitarbeitende mit Foto zu sehen. So lässt sich prüfen, ob es tatsächlich autorisiertes Personal ist. Außerdem führen die Berater und Beraterinnen zur Legitimation ein Original‐Schreiben der Telekom bei sich.
Gesetz verpflichtet zur Freigabe von Straßen und Wegen für den Ausbau
Neben der Deutschen Telekom hatte unlängst auch das Unternehmen „Unsere Grüne Glasfaser“ Marketingmaßnahmen für ein Ausbauprojekt in Emmerich gestartet. „Wir freuen uns natürlich, dass in den Glasfaserausbau für das Stadtzentrum endlich Schwung kommt. Beide Projekte sind vollständig privat finanziert. Das heißt, am Ende des Tages spart das dem städtischen Haushalt auch eine durchaus beträchtliche Summe. Aber es kann zu der wiedersinnigen Situation kommen, dass in bestimmten Straßenzügen zwei Glasfaserleitungen in kurzer Zeit hintereinander verlegt werden. Jedes Mal verbunden mit einer kleineren oder auch größeren Baustelle. Das ist natürlich aus unserer Sicht absolut nicht wünschenswert. Deutlich besser wäre eine verlegte Leitung, die dann von unterschiedlichen Anbietern genutzt werden kann. Aber gegen die derzeitige Situation können wir nichts machen“, zeigt sich Bürgermeister Peter Hinze zwiegespalten. Das Telekommunikationsgesetz verpflichtet die Kommunen dazu, ihre Straßen und Wege sämtlichen Anbietern für den Glasfaserausbau zur Verfügung zu stellen.
Keine Pflicht zum Vertragsabschluss
Für Bürgerinnen und Bürger ist auf jeden Fall wichtig zu wissen, dass keine Pflicht zu einem Vertragsabschluss für einen Glasfaseranschluss besteht. Auch das vermeintliche Verkaufsargument, die „alte“ Kupferleitung würde bald schon abgeschaltet, ist falsch. Wer keinen Glasfaseranschluss möchte, kann auch in Zukunft weiter die bestehende Leitung nutzen. Außerdem besteht nach einem Vertragsabschluss noch 14 Tage die gesetzliche Widerrufsfrist für Haustürgeschäfte. Bürgerinnen und Bürger können also den Vertrag innerhalb dieser Zeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.
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