Um den flächendeckenden Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen weiter voran zu treiben, stellt die Landesregierung ergänzend zum Förderprogramm des Bundes nach der Richtlinie des BMVI vom 22.10.2015 „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ zusätzliche Fördermittel bereit.
Die entsprechende Richtlinie zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ trat am 01.07.2023 erneut in Kraft.
Die Richtlinie finden Sie hier.