Im Bereich Roaming wurde eine zweistufige Absenkungsregelung der Entgelte getroffen. Dies bedeutet für innerhalb der EU reisende Mobilfunknutzer, dass diese ab dem 30. April 2016 zusätzlich zu dem Preis in ihrem Heimatland nur geringe Aufschläge pro Einheit in Höhe von bis zu 5 Cent plus Mehrwertsteuer zahlen müssen.
In Bezug auf die Netzneutralität wurde der Grundsatz einer Gleichbehandlung aller Datenverkehre in einem offenen Internet bekräftigt. Dabei sollen jegliche Dienste gleich behandelt und nicht ungerechterweise blockiert oder gedrosselt werden. Darüber hinaus können aber auch Spezialdienste angeboten werden, wie beispielsweise E-Call-Ortung, Telemedizin oder Premium-Internetfernsehangebote. Diese Dienste dürfen aber nicht den Datenzugang zu herkömmlichen Dienste einschränken, sondern nur ergänzen