Start der Förderung von Beratungsleistungen ab 02.03.2023
Der Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur erfolgt hauptsächlich eigenwirtschaftlich durch die TK-Wirtschaft, der geförderte Ausbau soll ergänzend in den nichtwirtschaftlichen Gebieten stattfinden. Es bedarf vielfach einer fachlichen Beratung der Gebietskörperschaften durch externe Experten, um ein optimales Verhältnis beider Ausbauarten zu erreichen und auf dieser Grundlage ein Förderfahren durchzuführen. Zur Ermittlung des optimalen Verhältnisses und damit zur Vorbereitung von Förderverfahren unterstützt der Bund die Kommunen mit Beratungsleistungen.
Die Förderung von Beratungsleistungen startet als gesonderter Förderaufruf und beinhaltet im Vergleich zu vorangegangenen Förderaufrufen Konkretisierungen.
Zur Auslotung privatwirtschaftlicher Ausbauerwartungen sollen die Kommunen mit den Telekommunikationsunternehmen stärker ins Gespräch kommen und im Vorfeld eventueller Förderverfahren regionale Branchendialoge durchführen. Branchendialoge dienen u.a. zur Kontakt- und Gesprächsaufnahme mit der örtlichen TK-Wirtschaft, insbesondere um das privatwirtschaftliche Ausbaupotenzial besser kennenzulernen und zu nutzen. Die kürzlich veröffentliche Potentialanalyse unterstützt diesen Prozess mit dem Ziel, mehr Transparenz darüber zu schaffen, über welches Potential Kommunen für einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau durch Netzbetreiber verfügen. Die Ergebnisse der Potentialanalyse können hier abgerufen werden. Eine Handreichung zur Ausgestaltung des Branchendialogs wird ebenfalls zur Verfügung gestellt.
Wie in der bisherigen Förderung gilt auch im neuen Aufruf, dass eine hohe Qualität der Beratungsleistungen zu gewährleisten ist. Daher muss die Qualifikation der Berater weiterhin anhand einer Auflistung einschlägiger Referenzen oder anhand von Schulungsnachweisen auf dem Gebiet des Zuwendungsrechts oder zu Grundlagen des Breitbandausbaus belegt werden.
Für Beratungsleistungen können Landkreise 200 Tausend Euro Fördermittel in Anspruch nehmen. Für Städte und Gemeinden bleibt es bei der bisherigen Höchstgrenze von 50 Tausend Euro. Anträge können infolge des Aufrufs über die Onlineplattformen der Projektträger (siehe Abschnitt „Wo können die Förderanträge gestellt werden?“) gestellt werden.
Den Aufruf zur Antragseinreichung - Förderung von Beratungsleistungen können Sie hier nachlesen.
Hier finden Sie den Leitfaden „Durchführung von kommunalen Branchendialogen für den Gigabitausbau“ des Gigabitbüro des Bundes und unter folgendem Link ist der vollständige Artikel des BMDV.