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Gesetzesentwurf: Mehr Mittel für Breitbandausbau

Gesetzesentwurf: Mehr Mittel für Breitbandausbau

Montag, 15.08.2022

Berlin: Für den flächendeckenden Breitbandausbau sollen im kommenden Jahr deutlich mehr Mittel veranschlagt werden als in diesem Jahr. Der Ansatz im Einzelplan des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr soll aufgrund steigenden Bedarfs von 76,35 Millionen Euro in diesem Jahr auf 732,05 Millionen Euro steigen.

Für dieses Jahr sind indes Haushaltsreste aus Vorjahren in Höhe von 1,11 Milliarden Euro ausgewiesen. Das geht aus dem Haushaltsentwurf für 2023 der Bundesregierung (20/3100). Die Digitale Infrastruktur ist darin ein Kapitel (Kapitel 1204) im Einzelplan 12. Zudem fördert der Bund den Ausbau des digitalen Infrastruktur aus einem Sondervermögen.

Insgesamt sind in dem Kapitel Ausgaben von 1,2 Milliarden Euro veranschlagt. Das entspricht einem Plus von 740,43 Millionen Euro beziehungsweise 162,3 Prozent. So sollen die etwa die „Zuschüsse für die Entwicklung und Erprobung neuer, softwaregesteuerter Netztechnologien“ mit rund 89 Millionen Euro deutlich höher ausfallen als in diesem Jahr (2022: 40 Mio. Euro). Für die „Förderung eines verkehrsträgerübergreifenden Mobilitätssystems auf Grundlage des automatisierten, autonomen und vernetzten Fahrens“ sind 55,56 Millionen Euro nach 44 Millionen Euro in diesem Jahr veranschlagt. In dem Titel sind zudem Reste von 66,16 Millionen Euro ausgewiesen. Für die Umsetzung der 5x5G-Strategie sind Ausgaben in Höhe von 94,83 Millionen Euro eingeplant, 2022 lagen die etatisierten Ausgaben bei 103,08 Millionen Euro. Als Reste sind 55,84 Millionen Euro angeführt.

In der Titelgruppe 01 „ Digitale Innovationen“ sind für 2023 im Entwurf Ausgaben in Höhe von 112,87 Millionen Euro ausgewiesen nach 105,06 Millionen Euro in diesem Jahr (Reste: 17,98 Mio. Euro). Unter anderem ist vorgesehen, den Ansatz für Innovative Anwendungen von künstlicher Intelligenz von 48,81 Millionen Euro auf 63,46 Millionen Euro anzugehen. Als Verpflichtungsermächtigung für die kommenden Jahre sollen Mittel in Höhe von 33,3 Millionen Euro ausgebracht werden. Der Ansatz für „Zuschüsse für innovative Forschung im Bereich unbemannte Luftfahrt (Drohnen) und Lufttaxis“ soll von 13,71 Millionen Euro auf 5,7 Millionen Euro sinken.

Aus dem Sondervermögen Digitale Infrastruktur (Wirtschaftsplan im Einzelplan 60, Kapitel 6002, 6097) sollen im kommenden Jahr 2,29 Milliarden Euro in die „Förderung von Investitionen zur unmittelbaren Unterstützung des Ausbaus von Gigabit- und Mobilfunknetzen“ fließen (2022: 2,54 Mrd. Euro). 296,1 Millionen Euro sind danach für die „Unterstützung des Mobilfunkausbaus in den Grenzen der wettbewerblichen und regulatorischen Rahmenbedingungen“ vorgesehen (2022: 115,4 Mio. Euro). Die „Unterstützung des Ausbaus von Gigabitnetzen“ ist mit 1,46 Milliarden Euro veranschlagt (2022: 495,6 Mio. Euro) und sieht eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 3,18 Milliarden Euro vor. 535,35 Millionen Euro sollen an die Rücklage überführt werden (2022: 1,93 Mrd. Euro).

Für die ebenfalls aus dem Sondervermögen finanzierte Unterstützung der Länder zum Ausbau der digitalen Infrastruktur an Schulen (Titelgruppe 02) sollen 2,49 Milliarden Euro fließen (2022: 4,86 Mrd. Euro). Die direkten Zuweisungen an die Länder sollen 1,75 Milliarden Euro betragen (2022: 2,78 Mrd. Euro). An die Rücklage sollen 740,79 Millionen Euro fließen (2022: 2,08 Mrd. Euro).

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