Der Runderlass tritt am 01. Juli 2022 in Kraft und am 30. Juni 2025 außer Kraft.
Hier finden Sie die Richtlinie.
Die Richtlinie des Landes NRW über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte zur Förderung von Gigabitkoordinatorinnen und Gigabitkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau gigabitfähiger Netze wurde heute veröffentlicht.
Der Runderlass tritt am 01. Juli 2022 in Kraft und am 30. Juni 2025 außer Kraft.
Hier finden Sie die Richtlinie.
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