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Richtlinie zur Kofinanzierung des Bundesprogramms in Kraft getreten

Richtlinie zur Kofinanzierung des Bundesprogramms in Kraft getreten

Mittwoch, 08.06.2022

Die Richtlinie zur Kofinanzierung des Bundesfördersprogramms zum Breitbandausbau ist am 24. Mai 2022 erneut in Kraft getreten.

Um den flächendeckenden Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen weiter voran zu treiben, stellt die Landesregierung ergänzend zum Förderprogramm des Bundes nach der Richtlinie des BMVI vom 22.10.2015 „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ zusätzliche Fördermittel bereit. Die Fördermaßnahme sieht eine Aufstockung des Fördersatzes des Bundes für zu fördernde Projekte um bis zu 40 % vor.

Die entsprechende Richtlinie zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ trat am 24.05.2022 erneut in Kraft.

Die Richtlinie finden Sie hier

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