Quelle: bundesnetzagentur.de
Die Deutsche Telekom reichte im Februar einen Antrag bei der Bundesnetzagentur auf Änderung der regulatorischen Rahmenbedingungen für den Zugang zur letzten Meile ein. Nun wurde das in Auftrag gegebene Rechtsgutachten veröffentlicht. Der Regensburger Jura-Professor Jürgen Kühling kommt zu dem Ergebnis, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Bundesnetzagentur und einem regulierten Unternehmen zur verbindlichen Absicherung eines Investitions- und Ausbauversprechens prinzipiell möglich ist.
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, mit der Telekom in nächster Zeit den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zu erörtern. Sofern sich das Unternehmen verpflichtet, seine bereits im Verfahren angekündigte Ausbau- und Investitionsabsicht verbindlich zu erklären, ist diese Verpflichtung ein Abwägungskriterium, das in der späteren Regulierungsentscheidung – ob und inwieweit die Vectoring-Technik von der Telekom in allen Nahbereichen eingesetzt werden kann – berücksichtigt wird. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, betonte hierzu: „Für den Erfolg des Breitbandausbaus bleibt es wichtig, dass alle Unternehmen faire und verlässliche Rahmenbedingungen für ihre Investitionen in moderne Breitbandnetze vorfinden“.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung der Bundesnetzagentur.
Das in Auftrag gegebene Rechtsgutachten des Regensburger Jura-Professor Jürgen Kühling finden Sie hier.