Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den ersten Aufruf zur Antragseinreichung für das Bundesförderprogramm auf seinen Internetseiten veröffentlicht: bmvi förderprogramm breitbandausbau
Es existieren sowohl Aufrufe für Beratungsprojekte als auch für Infrastrukturprojekte.
- Für Beratungsprojekte ist der 31. Dezember 2016 die vorerst letzte Möglichkeit einen Antrag zu stellen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur behält sich vor, die Laufzeit dieses Aufrufs zu verkürzen oder zu verlängern.
- Für Infrastrukturprojekte ist die Einreichungsfrist (Ausschlussfrist) des ersten Aufrufs der 31. Januar 2016. Verspätet eingehende Anträge werden leider nicht berücksichtigt, so dass für den nächsten Aufruf erneut ein Antrag gestellt werden muss.
Bitte beachten Sie bei beiden Aufrufen die jeweils geltenden Teilnahmevoraussetzungen und Nebenbestimmungen (ANBest-GK, BNBest-Beratung, BNBest-GK) sowie die Anlagen (Mindestanforderungen; Scoring-Modell) zur Richtlinie.
Sollten Sie als Basis-Technologie Glasfaser einsetzen wollen, so beachten Sie unbedingt das "einheitliche Materialkonzept" bei Ihren Planungen.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Antragstellung und stehen gerne für Rückfragen zur Verfügung.
Ihr Team vom BreitbandConsulting.NRW