Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (www.bmvi.de)
Das Bundeskabinett hat den von Bundesminister Alexander Dobrindt vorgelegten Entwurf für ein DigiNetz-Gesetz beschlossen. Damit werden die öffentlichen Versorgungsnetzbetreiber (z. B. Stadtwerke) verpflichtet, ihre gesamte bestehende und geplante Infrastruktur für den Breitbandausbau zu öffnen.
Kernelemente des DigiNetz-Gesetzes sind:
- Bei Neubau oder Sanierung von Straßen müssen Glasfaserkabel künftig mitverlegt werden.
- Wird ein Neubaugebiet erschlossen, müssen Glasfaserkabel direkt mitverlegt werden.
- Das Gesetz regelt auch die Nutzung der bestehenden Infrastruktur: z. B. Energie- und Abwassernetze an Straßen, Schienen und Wasserstraßen, die noch Kapazitäten frei haben, können künftig für die Verlegung von Glasfaserkabeln und weiteren Übertragungstechnologien mitgenutzt werden. Im Gegenzug zahlen die TK-Unternehmen ein faires und angemessenes Entgelt an die Infrastrukturbetreiber.
Die vollständige Pressemitteilung finden Sie hier.