Entgelte steigen leicht an
Es ist vorgesehen, dass die Telekom ab dem 1. Juli 2019 monatlich 11,19 Euro von ihren Wettbewerbern für die Anmietung der TAL am Hauptverteiler (HVt-TAL) verlangen darf. Derzeit werden dafür 10,02 Euro im Monat fällig. Der Hauptverteiler ist der zentrale Punkt im Netz der Telekom, ab dem die einzelnen Kupferleitungen zu den Endkunden führen.
Das Entgelt für den Zugang zur TAL an einem Kabelverzweiger (KVz-TAL), das sind die grauen Verteilerkästen am Straßenrand, beträgt künftig 7,05 Euro – bisher 6,77 Euro – monatlich.
Mit dem monatlichen Überlassungsentgelt werden in erster Linie die erforderlichen Investitionen beispielsweise für das Material und die Verlegung der "letzten Meile" abgedeckt.
Die Erhöhung der Entgelte für den Zugang zur „letzten Meile“ resultiert aus dem Anstieg nahezu sämtlicher relevanter Preisparameter (insbesondere der Tiefbaupreise, darüber hinaus beispielsweise auch der Kupferpreise, des Stundensatzes für die Montagearbeiten sowie der Preise bei Vergabe an Auftragnehmer). Gegenläufige kostensenkende Effekte, wie etwa die erstmalige Berücksichtigung einer anteiligen oberirdischen Verlegung der „letzten Meile“ und eine weitergehende Berücksichtigung inzwischen vollständig abgeschriebener Kabelkanalanlagen und -schächte, die für den Glasfaserausbau wiederverwendet werden können, kompensieren die Koststeigerungen dieses Mal nicht.
Der Preisanstieg bei der KVz-TAL fällt geringer aus als bei der HVt-TAL. Dies ist dadurch zu erklären, dass die oberirdische Verlegung im Verzweigerkabelbereich einen erheblich höheren Anteil hat und die betreffende Reduzierung des Investitionswertes den KVz-TAL-Preis deshalb in stärkerem Maße beeinflusst.
Weitere Entgelte vorgeschlagen
Neben den Entgelten für den Zugang zur „letzten Meile“ hat die Bundesnetzagentur heute auch neue Entgelte ab dem 1. Juli 2019 für den Zugang von Wettbewerbern zur Anschlussinfrastruktur der Telekom vorgeschlagen. Sofern Wettbewerber für die Anbindung eines Kabelverzweigers auf ein Kabelleerrohr der Telekom zurückgreifen, sollen sie dafür monatlich 0,06 Euro pro Meter eines Viertelrohres zahlen – statt bislang 0,04 Euro.
Die Anbindung eines Kabelverzweigers mit unbeschalteter Glasfaser soll künftig 13,61 Euro im Monat kosten statt bisher 46,76 Euro.
Das monatliche Überlassungsentgelt für einen Einbauplatz in einem Multifunktionsgehäuse – das sind spezielle Kabelverzweiger, in die auch aktive Technik eingebaut werden kann – soll künftig 86,91 Euro betragen statt bisher 90,14 Euro. Dieser Preis bildet die Ausgangsgröße für die Aufteilung unter sämtlichen Nutzern eines Multifunktionsgehäuses einschließlich der Telekom, so dass ein Wettbewerber alleine maximal die Hälfte des Betrags zu entrichten hat; bei der Nutzung eines Multifunktionsgehäuses durch drei Unternehmen muss dann lediglich ein Drittel usw. bezahlt werden.
Verfahren der Beschlusskammer
Die Entgeltvorschläge sind das Ergebnis jeweils intensiver Prüfungen und transparenter Beschlusskammerverfahren. Die vorgeschlagenen Entgelte bieten zusammen mit der vorgesehenen Laufzeit von drei Jahren die Gewähr für stabile und berechenbare Rahmenbedingungen im deutschen Telekommunikationsmarkt. Zudem geben sie allen Marktakteuren den erforderlichen Spielraum, um den Auf- und Ausbau moderner, gigabitfähiger Breitbandinfrastrukturen weiter vorantreiben zu können.
Die Ermittlung der maßgeblichen Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung für die Anmietung der TAL erfolgte wiederum anhand eines Kostenmodells des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste (WIK), das für dieses Verfahren im Vorfeld weiterentwickelt worden war, sowie der von der Telekom eingereichten Kostenunterlagen.
Konsultation der Entscheidungsentwürfe
Die beiden Entscheidungsentwürfe sind ab heute unter www.bundesnetzagentur.de/BK3-19-0001 zur Konsultation veröffentlicht. Für interessierte Parteien besteht Gelegenheit, bis zum 24. April 2019 schriftlich Stellung zu den Entgeltvorschlägen zu nehmen.
Anschließend werden die Entscheidungsentwürfe der Europäischen Kommission, dem Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) und den nationalen Regulierungsbehörden der übrigen EU-Mitgliedstaaten übermittelt, die innerhalb eines Monats Stellungnahmen abgeben können. Sofern die Europäische Kommission keine ernsthaften Bedenken gegen die Entscheidungen äußert, können sie ab dem 1. Juli 2019 endgültig in Kraft treten.
Die Originalpressemitteilung finden Sie hier.