Mit dem Sonderaufruf ist es für Gebietskörperschaften möglich, eine Förderung für Anschlüsse von Schulen und Krankenhäusern mit einer Versorgung von einem Gigabit/s symmetrisch zu beantragen. Dabei ist insgesamt jeweils ein Antrag pro Gemeindegebiet zulässig, die ist Bagatellgrenze der Förderprojekte liegt bei 10.000 Euro. Die Förderung von Schulen und Krankenhäusern in Gebieten, in welchen auch Haushalte unterversorgt sind, erfolgt per Antrag im Rahmen des sechsten Förderaufrufes für Infrastrukturprojekte.
Anträge zur Förderung des Breitbandausbaus für Schulen und Krankenhäuser können ab 15. November 2018 über das zentrale Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de gestellt werden.
Die Ankündigung finden Sie hier.