Was hat sich geändert:
Technologie-Upgrade:
Kommunen, die bislang auf eine Kupfertechnologie gesetzt haben, bekommen die Möglichkeit eines Technik-Upgrades: Sie können ihr Projekt noch bis Jahresende auf Glasfaser umstellen. Der Bund stockt hierfür den Bundesanteil entsprechend auf. Den Ländern ist es dabei freigestellt, den höheren Eigenmittelbeitrag der Kommune zu übernehmen.
Verfahren deutlich vereinfacht:
- Künftig werden die Anträge nicht mehr über einen mehrmonatigen Zeitraum gesammelt, sondern fortlaufend bearbeitet. Die anschließende Bewertung jedes Antrages anhand eines umfassenden Kriterienkatalogs (Scoring) wird abgeschafft. Die Bewilligung der Mittel kann damit zügig nach Einreichung des Antrages erfolgen.
- Für die Antragstellung durch eine Kommune reicht es in Zukunft aus, mit dem Ergebnis des Markterkundungsverfahrens die Förderfähigkeit des beantragten Gebiets nachzuweisen.
- Ein Wirtschaftlichkeitsvergleich zur Begründung des gewählten Fördermodells (Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell) ist künftig nicht mehr erforderlich.
- Ein detaillierter Finanzierungsplan ist künftig zur Antragstellung nicht mehr erforderlich. Die einreichende Kommune nimmt bei Antragstellung eine vorläufige Schätzung des voraussichtlichen Förderbedarfs vor.
Gigabitprojekte auf eine solide finanzielle Basis stellen:
- Der Förderhöchstbetrag des Bundes wird von 15 auf 30 Millionen € erhöht.
- Die mögliche Verteuerung der Projekte im Zuge der Ausschreibung der Vorhaben wird in Zukunft berücksichtigt. Es ist klargestellt, dass für die Bundesförderung der im Ausschreibungsverfahren ermittelte Marktpreis maßgeblich ist. Die Schätzung einer Kommune bei Antragstellung ist lediglich ein Richtwert.
- Die Übernahme des kommunalen Eigenanteils von zehn Prozent durch die Länder ist nicht mehr nur bei Kommunen im Haushaltssicherungsverfahren möglich, sondern auch bei finanzschwachen Kommunen.
Maßnahmenpaket zur Vermeidung von Kollisionen zwischen eigenwirtschaftlichem und gefördertem Ausbau:
- Das Markterkundungsverfahren wird von 4 auf 8 Wochen verlängert. Dies ermöglicht es den TK-Unternehmen, die hohe Anzahl von gleichzeitigen Markterkundungsverfahren zu bedienen und deutlich substantiiertere Angaben zu machen.
- Das TK-Unternehmen muss seine Meldung im Markterkundungsverfahren durch einen validen Meilensteinplan für den geplanten Ausbau untermauern.
- In einem Förderprojekt, dessen wirtschaftliche Tragfähigkeit durch nachträgliche Ausbaubekundungen in Frage gestellt wird, kann die Fördersumme nachträglich so weit angehoben werden, dass die unerwarteten Einnahmeausfälle wegen des konkurrierenden Angebots und die damit entstehende größere Wirtschaftlichkeitslücke ausgeglichen wird.
Anträge können ab dem 01.08.2018 auf www.breitbandausschreibungen.de gestellt werden!
Mit der neuen Förderrichtlinie schafft das BMVI die Rahmenbedingungen für den Gigabitausbau im ländlichen Raum und kleinen bis mittleren Gemeinden. Mit dem Beginn der Förderung am 01.08.2018 sind die Kommunen gefragt, die Anträge zu stellen und die Projekte auf den Weg zu bringen.
7 Schritte zum Gigabit-Netz
Schritt | Erklärung |
Durchführung eines Markterkundungsverfahren auf www.breitbandausschreibungen.de |
8 Wochen Melde-Dauer Gebietskarte wird unter www.breitbandausschreibungen.de bereits bereitgestellt. Text zum Markterkundungsverfahren ist für alle Abfragen gleichermaßen auf www.breitbandausschreibungen.de bereitgestellt. Meldungen der Unternehmen erfolgen direkt auf www.breitbandausschreibungen.de über Einreichung von Kartenmaterial über die Erschließungsabsichten |
Antragsstellung |
Karte über das Projektgebiet resultierend aus dem Markterkundungsverfahren steht auf der Antragsplattform unter www.breitbandausschreibungen.de bereit. Kommune verfasst eine kurze Projektbeschreibung. Sie wird auf der Plattform über Informationsfelder unterstützt. |
Zusicherung der Förderung | Kommune erhält Bescheid mit der Zusicherung einer geschätzten Förderhöhe. Ihr wird auferlegt, dass Ausschreibungsverfahren spätestens 6 Monate nach Erhalt der Zusicherung zu beginnen. Andernfalls verfällt die Zusicherung und die Kommune muss einen neuen Antrag stellen. |
Ausschreibung | Der Kommune wird ein Leitfaden sowie Muster zur Durchführung des Verfahrens an die Hand gegeben. |
Baufreigabe und Erteilung des Bescheides in endgültiger Höhe | Nach Erhalt der Vergabeunterlagen erteilt die Bewilligungsbehörde die Baufreigabe und hält in einem Bescheid die endgültige Förderhöhe entsprechend des im Ausschreibungsverfahren ermittelten Marktpreises fest. |
Bauphase und Auszahlungen | Ausgezahlt wird nach nachgewiesenen Baufortschritt Bewilligungsbehörde kann Probemessungen durchführen. |
Endverwendungsnachweis und Schlussrechnung | Die Kommune erhält die Informationen zum Endverwendungsnachweis vom ausbauenden Unternehmen. Diese gibt sie an die Bewilligungsbehörde weiter. Die Auszahlung der Schlussrate erfolgt, nach erfolgreicher Prüfung durch die Bewilligungsbehörde |