Zwar ist die am 15. Mai ergangene erste Aufforderung zur Einreichung von Anträgen aufgrund der enormen Resonanz als großer Erfolg zu werten, doch sieht sich die Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) der Europäischen Kommission zu ihrem großen Bedauern gezwungen, die Aufforderung zu widerrufen. Nach eingehender Prüfung kam sie zu dem Schluss, dass Antragstellern durch einen technischen Fehler die Teilnahme zu gleichen Bedingungen verwehrt war.
Weitere Informationen finden Sie auf dem WiFi4EU-Portal unter http://wifi4eu.eu/ sowie in der Pressemitteilung (auf Englisch).