Vervollständigung der Registrierung und erster Aufruf
Der erste Förderaufruf startet am 15.05.2018 um 13 Uhr. Die Antragstellung für Gemeinden erfolgt auf dem WiFi4EU-Portal durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche.
Vor der Antragstellung müssen die Gemeinden die Registrierung mit Begleitunterlagen vervollständigen und im Portal hochladen. Registrierte Nutzer wurden über die Freischaltung der Funktion per Mail in Kenntnis gesetzt. Die folgenden Unterlagen sind beizufügen:
- Nachweis über die Zustimmung zum Antrag (unterschriebener Scan)
- Dokument, aus dem der gesetzliche Vertreter der Gemeinde hervorgeht (z. B. der Ernennungsakt des Bürgermeisters)
- Kopie des Identitätsnachweises des Bürgermeisters (z.B. Reisepass/Personalausweis)
Formalitäten zur Verwendung des Gutscheins
Die Gemeinde kann nach Erhalt des Gutscheins ein Unternehmen Ihrer Wahl mit der Realisierung des WLAN-Netzes an „Zentren des öffentlichen Lebens“ beauftragen. Bei der Auswahl der Internetanbindung sollten die Gemeinden das Angebot mit der höchsten am Massenmarkt verfügbaren Geschwindigkeit auswählen, mindestens jedoch 30 Mbit/s.
Förderfähig im Rahmen des Gutscheins sind die Geräte sowie Installationsleistungen des WLAN-Netzwerkes. Die Betriebskosten (z.B. Internetanbindung, Wartung) trägt die Gemeinde für mindestens 3 Jahre. Kosten im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsverfahren, Einrichtung der erforderlichen Backhaul-Leitung oder zusätzliche Geräte, die nicht speziell mit den Hotspots in Verbindung stehen, müssen ebenso von der Gemeinde getragen werden.
Sofern die Gemeinde ein Projekt mit Volumen größer 15.000 Euro realisieren möchte, können diese mit dem Gutschein (teil-)finanziert werden. Darüber hinaus anfallende Kosten verbleiben bei der Gemeinde.
Der Gutschein ist 18 Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit sollte das Netz in Betrieb genommen werden.