Das Landwirtschaftsministerium bietet im Rahmen des NRW-Programms "Ländlicher Raum 2014-2020" Breitbandförderung für ländliche Kommunen (siehe Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation-Access im Ländlichen Raum). Diese wird aus den Fördermitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und aus Landesmitteln der Digitalen Dividende II finanziert. Hierdurch sollen Kommunen unterstützt werden, in denen kein marktgetriebener Ausbau der Breitbandnetze stattfindet.
Der nächste Stichtag zur Einreichung der Förderanträge ist der 1. Juni 2018.
Die Pressemitteilung finden Sie hier.