Die Verteilung der Gutscheine erfolgt zwar weiterhin nach dem Windhundverfahren, allerdings erhält nun jedes Mitgliedsland eine mindestanzahl an Gutscheinen. So sollen mindestens 15 Gutscheine an Antragsteller jedes EU-Mitgliedslandes verteilt werden. Weiterhin ist nun bekannt, dass die Plattform zur Registrierung im Januar 2018 gestartet werden soll. Der erste Förderaufruf beginnt dann im Februar.
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