Im ersten Förderaufruf werden zunächst nur Städte, Gemeinden oder Gemeindeverbände angesprochen, aber danach auch andere öffentliche Stellen. Die EU trägt dabei bis zu 100% der Investitionskosten von bis zu 20.000€. Die Mittel werden nach dem Windhundverfahren bewilligt und die Antragstellung erfolgt über ein Internetportal der EU-Kommission. Start der Antragstellung ist vorraussichtlich im Februar 2018 und weitere offene Punkte sollen bis Ende 2017, im Rahmen einer EU-Richtlinienänderung, geklärt werden.
Nähere Informationen finden Sie bis dahin hier.