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Erweiterung der Förderprogramme um WiFi4EU

Erweiterung der Förderprogramme um WiFi4EU

Mittwoch, 08.11.2017

Beginn dieses Monats ist die EU-Verordnung zu WiFi4EU in Kraft getreten. Ziel der Verodnung ist es, das Angebot von öffentlichen und kostenfreien Hotspots innerhalb der Europäischen Union zu stärken.

Im ersten Förderaufruf werden zunächst nur Städte, Gemeinden oder Gemeindeverbände angesprochen, aber danach auch andere öffentliche Stellen. Die EU trägt dabei bis zu 100% der Investitionskosten von bis zu 20.000€. Die Mittel werden nach dem Windhundverfahren bewilligt und die Antragstellung erfolgt über ein Internetportal der EU-Kommission. Start der Antragstellung ist vorraussichtlich im Februar 2018 und weitere offene Punkte sollen bis Ende 2017, im Rahmen einer EU-Richtlinienänderung, geklärt werden.

Nähere Informationen finden Sie bis dahin hier.

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