Das von der BNetzA festgelegte Standardangebot für Nahbereichs-Vectoring beinhaltet einen Mustervertrag, der insbesondere folgende Eckpunkte umfasst:
- die Kündigungsregeln der für VDSL genutzten Teilnehmeranschlussleitung (TAL) an den Hauptverteilern
- die Regelungen für die Migration auf andere Vorleistungsprodukte
- die Ausgestaltung des alternativen VULA-Zugangsproduktes zu entbündelten TAL
- Details einer finanziellen Kompensation der Wettbewerber, wenn diese aufgrund von Vectoring keinen TAL-Zugang im Nahbereich mehr erhalten können.
Bestehende Vereinbarungen zwischen der Deutschen Telekom als Netzeigentümerin und den TAL-Nachfragern müssen hinsichtlich des Vectoring-Einsatzes ebenfalls geändert werden. Hier kann aber eine einfache vertragliche Anpassung an das Standardangebot erfolgen.
Des Weiteren hat die BNetzA auch die Entgelte für das VULA-Ersatzprodukt bekanntgegeben. Für die Anbindung eines Endkunden muss ein VULA-Nachfrager zukünftig ein monatliches Entgelt von 7,48 € an die Telekom zahlen sowie ein jährliches Entgelt für die Überlassung der Vectoring-Infrastruktur. Hierfür sind jährlich 871,47 € festgelegt. Diese Summe wird unter dem ausbauenden Anbieter und den Nachfragern pro Multi-Service-Access Node (MSAN) und Vectoring-Engine aufgeteilt.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Bundesnetzagentur.