Der fünfte Aufruf zum Bundesförderprogramm läuft bis zum 31. August 2017.
Die aktualisierte Richtlinie finden Sie hier und auf der Seite des Projektträgers, dort finden Sie außerdem auch die für die Antragstellung geltenden Dokumente.
Zeitgleich zum fünften Aufruf für das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau ist eine aktualisierte Fassung der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" (Stand 02.05.2017) durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlicht worden. Besonders hervorzuheben ist hier der Wegfall der 80% Beteiligungsquote für das Sonderprogramm Gewerbegebiete unter Abschnitt 5.4 in der aktualisierten Fassung der Richtlinie.
Der fünfte Aufruf zum Bundesförderprogramm läuft bis zum 31. August 2017.
Die aktualisierte Richtlinie finden Sie hier und auf der Seite des Projektträgers, dort finden Sie außerdem auch die für die Antragstellung geltenden Dokumente.
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