Meldepflichtig sind alle auf Basis der NGA-Rahmenregelung umgesetzten Einzelprojekte sowie Projekte, die über nationale und landeseigene Programme basierend auf der NGA-Rahmenregelung gefördert werden. Hierzu gehören auch Projekte, die aus Mitteln des Bundesförderprogramms Breitband finanziert werden. Als für den Beihilferahmen relevante Fördermittel gelten alle finanziellen Zuwendungen der öffentlichen Hand, wie z. B. direkte Zuschüsse, zinsvergünstigte Darlehen und Bürgschaften. Die jährliche Monitoring-Meldung ist zum 28. Februar 2017 fällig.
Projekte nach der NGA-Rahmenregelung sind über das zentrale Onlineportal www.breitbandausschreibungen.de anzumelden. Zur Nutzung der Plattform sind eine Registrierung und eine Freischaltung des Kontos erforderlich.
Ausbauten, die auf der Basis der ehemaligen Bundesrahmenregelung Leerrohre (BRLR) erfolgt sind, sind ebenfalls zu melden. Bitte beachten Sie hierbei, dass die folgenden unterschiedlichen Meldewege einzuhalten sind:
- Meldung der Projekte nach angepasster BRLR (vom 13.05.2014):
Projekte nach der angepassten BRLR sind wie Projekte nach der NGA-Rahmenregelung auch über das zentrale Onlineportal www.breitbandausschreibungen.de einzureichen.
- Meldung der Projekte nach alter BRLR (vom 08.06.2011):
Ausbauten, die auf Basis der alten BRLR erfolgt sind, müssen weiterhin über das Online Monitoring System (OMS) gemeldet werden. Das OMS erreichen Sie unter https://breitbandbuero.de/monitoring/.
Sie können im Portal zudem Korrekturen zu Meldungen aus den Vorjahren übermitteln.
Für weitere Fragen stehen Ihnen das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (Referat DG 11) sowie das Breitbandbüro des Bundes gern zur Verfügung.