Anfrage der Deutschen Telekom AG, erstmalig im Stadtgebiet Krefeld das Trenching-Verfahren durchzuführen.
Die Recherche aussagekräftiger Papers zum Thema Trenching (beim Deutschen Städtetag etc.) in Deutschland führte zur Sammlung von Pro- und Contra-Argumenten zum Einsatz des Trenchingverfahrens. Ein Austausch mit anderen Kommunen (z.B. Tönisvorst) fand ebenfalls statt. Ferner wurde darauf bestanden, dass die Deutsche Telekom den zuständigen Mitarbeitern ihr Trenchingverfahren einmal theoretisch und einmal in der Praxis präsentiert.
Dies beinhaltete auch einen Austausch zwischen allen Akteuren (Deutsche Telekom AG, Fachbereich 61 Stadt- und Verkehrsplanung und dem Tiefbauunternehmen). Nachdem alle Fakten zum Verfahren bekannt waren, wurde von dem zuständigen Sachgebiet der Vorentwurf einer technischen Regelung angefertigt. Seitens der Telekom wurde der Vorentwurf gesichtet und mit Änderungswünschen an den zuständigen Sachbearbeiter zurückübersandt. Offenstehende Punkte wurden in beiderseitigem Einvernehmen ausgeräumt.
Nachdem im Vorfeld beide Seiten dem Entwurf zugestimmt haben, wurde dies in einer technischen Regel: Technische Auflagen zum Trenching-Verfahren in Platten- und/oder Pflasterbelägen auf Gehwegen niedergeschrieben.
Mit Inkrafttreten der Technische Auflagen zum Trenching-Verfahren in Platten- und/oder Pflasterbelägen auf Gehwegen erhalten alle Akteure Planungs- und Ausführungssicherheit beim Einsatz der Trenchingmethoe.
Prüfung und Ausweitung auf Trenching außerhalb des genannten Bereiches.