Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Rahmen des Bundesförderprogramms die Ausschreibungen sowie die Markterkundungen zwingend über das Portal der Ausschreibungsdatenbank der Projektträger eingestellt werden müssen (s. hierzu Punkt 5.3 Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" - 1. Novelle vom 03. Juli 2018 und Punkt 5.5 Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 - Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur). Auf der Ausschreibungsplattform finden Sie eine Übersicht aller laufenden sowie abgeschlossenen Verfahren.

Die zentrale Antragsplattform für die Breitbandausschreibungen finden Sie hier: www.breitbandausschreibungen.de